Wann ist eine Corona-Sonderzahlung unpfändbar?
Folgende Artikel stellt keine Rechtsberatung dar!
Mit Urteil vom 25.08.2022 -AR 14/22- hat das Bundesarbeitsgericht ausgeurteilt, dass wenn ein Arbeitgeber freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie zahlt, diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO dann unpfändbar ist, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des üblichen nicht übersteigt.