Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Corona Unternehmen Hilfe

Folgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar!

Die Bundesregierung plant einer Verlängerung der Möglichkeit für antragspflichtige Kapitalgesellschaften auf die Stellung eines Insolvenzantrages zu verzichten, sofern die Unternehmen coronabedingt in wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) setzt sich derzeit für die Verlängerung der eigentlich Ende September 2020 auslaufende Aussetzung der Antragspflicht ein. Mithin soll die Aussetzung der Antragspflicht bis Ende März 2012 erfolgen. „Es ist richtig, die Insolvenzantragspflicht weiter auszusetzen, damit die Unternehmen und Arbeitsplätze gerettet werden und Gläubigern eine echte Chance gegeben wird, ihre Forderungen auch realisiert zu bekommen.“ Eine Insolvenz mit einer Miniquote nütze niemandem.

 

Unionspolitiker (CDU/CSU) haben sich hingegen für einen zusätzlichen Aufschub lediglich um drei weitere Monate ausgesprochen. Der CDU-Parlamentarier Heribert Hirte – Juraprofessor und selbst ehemaliger namhafter Insolvenzverwalter – nannte es eine traurige Wahrheit, dass nicht jedes Unternehmen gerettet werden könne. „Denn diese Lasten müssen schlussendlich von anderen getragen werden.“ Es sei ja nicht das Insolvenzrecht, das die Insolvenz auslöse, sondern die coronabedingte wirtschaftliche Lage. Er äußert die Hoffnung, dass eine beschleunigten Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie vielleicht helfen könne. Er weist ferner darauf hin, dass gerade die Aussetzung des Insolvenzanfechtungsrechts negative Folgen hat, weil sie die verfügbaren Massen und somit die Sanierungschancen reduziert.

 

Die Opposition geht dagegen von einem Wahlkampftrick aus. Mithin sei nach Ansicht von FDP-Politikern in der geplanten Verlängerung der Aussetzung der Antragspflicht ein Versuch der SPD darin zusehen, die bestehenden wirtschaftlichen Probleme erst nach den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sichtbar werden zu lassen“.

 

Äußerst plakativ äußert sich Jörn Weitzmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein (DAV): „Die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten führt dazu, dass zahlungsunfähige und überschuldete Unternehmen andere anstecken und infizieren.“ Deshalb sei es wichtig, diese in den Turnaround – und wo dieses nicht klappt in den Exit – zu schicken. Wie ein Obsthändler „faule Kirschen“ aus der Obstschütte aussortiere, um zu verhindern, dass andere infiziert werden, gelte das auch für Unternehmen: „Man bekommt die Cholera nicht aus der Stadt, wenn man die Leichen nicht von der Straße räumt.“

 

Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), warnte angesichts eines drastischen Rückgangs der Unternehmensinsolvenzen vor einer „Fehlentwicklung, die dringend korrigiert werden muss“; Lambrechts Vorschlag sei daher nicht der richtige Weg. Ähnliche Stimmen kamen von Lucas Flöther, dem Sprecher des Gravenbrucher Kreises von Insolvenzverwaltern, und von DIHK-Präsident Eric Schweitzer.

 

Festzuhalten bleibt, dass die Aussetzung der Antragspflicht äußerst kontrovers diskutiert wird.

 

Nach Auffassung der Haspel Rechtsanwälte als Sanierungsberater hat aber die Vergangenheit gezeigt, dass eine frühzeitiger Insolvenzantrag aufgrund der noch vorhandenen finanziellen Mitteln und aufgrund des noch vorhandene Vertrauens der Markteilnehmer in das Unternehmen, die Sanierungschancen merklich erhöht.

 

Ferner macht es wenig Sinn nicht mehr sanierungsfähige Unternehmen auf „Biegen und Brechen“ längerfristig am Markt zu halten. Hierdurch werden sich die wirtschaftlichen Schäden aufgrund der Infizierung der übrigen Markteilnehmen (siehe oben Weitzmann) erheblich erhöhen, als wenn die Unternehmen rechtzeitig vom Markt genommen werden.

 

Zudem wird übersehen, dass das aktuelle Insolvenzrecht mit Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren bereits hervorragende Möglichkeiten für eine zügige Sanierung von Unternehmen bietet.

 

Auch für die Haspel Rechtsanwälte als Sanierungsberater stellt die Zerschlagung des Unternehmens das „ultima ratio“ dar.

 

Die Sanierung und der Erhalt der Arbeitsplätze sollte immer im Vordergrund stehen!