Corona Unternehmen Hilfe

Förderung für Beratungskosten von KMU und Freiberuflern 

Nachfolgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.

Das BMWi fördert ab sofort Beratungen für Corona-Betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberuflern bis zu einer Beratungsgebühr in Höhe von EUR 4.000,00. Insofern soll hierin kein Eigenanteil enthalten sein. Diese Förderkonditionen bzgl. der Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistung sind am 03.04.2020 in Kraft getreten und gelten befristet bis zum Ende des Jahres 2020.

Es können demnach professionelle Beratungsleistungen kostengünstig von Unternehmen bzgl. der Corona-Krise in Anspruch genommen werden.

Neues zur Veräußerung einer freiberuflichen Praxis und der Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes …

… nach § 18 Abs. 3 i. V. m. § 34 Abs. 3 EstG bei späterer Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit

(Folgende Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar)

Grundsätzlich setzt die tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Praxis voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen seiner bisherigen Tätigkeit entgeltlich und definitiv auf einen Käufer überträgt. Hierzu muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in seinem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellen. Mehr lesen „Neues zur Veräußerung einer freiberuflichen Praxis und der Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes …“