Politiker aufgepasst!
Folgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
Mit Urteil v. 10.12.2019 – IX R 32/17 hat der Bundesfinanzhof nochmals klargestellt, dass auch erfolglose Bewerber um ein Mandat im Europäischen Parlament ihre Wahlkampfkosten nicht als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften abziehen können. Mehr lesen „Politiker aufgepasst!“