Die Bestellung eines Wohnrechts am eigenen Grundstück ist zulässig!

Folgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.

Im Rahmen eines Beschlusses vom 02.03.2023, AZ: V ZB 64/21, stellt der BGH klar, dass ein Eigentümer sich an seinem eigenen Grundstück ein förmliches dingliches Wohnrecht bestellen lassen kann. Auch wurde festgestellt, dass dieses sogenannte Eigentümerwohnrecht grundsätzlich stets der Pfändung unterliegt.

Ist der Grundstückseigentümer mit der wohnungsberechtigten Person identisch, so muss sich der Wohnungsberechtigte für die Pfändung so behandeln lassen, als habe er es gestattet, die Ausübung des Wohnrechts einem anderen zu überlassen; infolgedessen ist das Eigentümerwohnrecht in diesen Fällen stets pfändbar.

Aufgrund dieser Pfändbarkeit fällt das Eigentümerwohnungsrecht bei der Insolvenz des wohnungsberechtigten Grundstückseigentümers daher in die Insolvenzmasse.

Der Insolvenzverwalter kann in diesen Fällen lt. Bundesgerichtshof im Rahmen der Verwertung die Löschung des Wohnungsrechts bewilligen.

Insofern beendet der Bundesgerichtshof mit dieser Entscheidung folgerichtig die Möglichkeit, mittels Wohnungsrechten zu Gunsten des Eigentümers das Grundstück somit dem Gläubigerzugriff faktisch zu entziehen.

Mithin könnte man, sofern man eine Pfändbarkeit verneinen würde, mit diesen Wohnrechten die Verwertung des Grundstücks aufgrund der Wohnrechtsbelastung verhindern bzw. erheblich erschweren.

 

Insofern stehen Ihnen die Haspel Rechtsanwälte als langjährige Insolvenz- und Gesellschaftsrechtsexperten gerne beratend zur Seite.