Liquidation einer aufgrund Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH weiterhin möglich!

Laut BGH-Beschluss vom 26.02.2022 -II ZB 20/21- ist grundsätzlich eine gelöschte GmbH und ihre Liquidatoren erneut von Amtswegen in das Handelsregister einzutragen, wenn sich nach der Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit herausstellt, dass Vermögen vorhanden ist, welches der Verteilung unterliegen kann.

Insofern war die Frage bisher streitig, ob in diesen Fällen die Gesellschaft erneut von Amtswegen in das Handelsregister einzutragen ist.

Die Haspel Rechtsanwälte stehen Ihnen als langjährige Experten im Handels- und Gesellschaftsrecht jederzeit gerne in Fragen einer GmbH-Liquidation beratend zur Verfügung.