GmbH-Gründungen nunmehr künftig auch online möglich!

Folgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar!

Am 01.08.2022 sind wesentliche Regelungen des Gesetzes zur Ergänzung der Regelung zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft getreten.

Mit diesen beiden Gesetzen wurden nunmehr die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation geschaffen.

Auch wurde die öffentliche Beglaubigung mittels qualifizierter elektronischer Signatur per Videokommunikation durch Notarinnen und Notare ermöglicht.

Dadurch kann nun die Eintragung von Zweigniederlassungen, sowie die Einreichung von Urkunden und Informationen vollständig online erfolgen. Durch die beiden Gesetzte wurden nunmehr auch Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister in den Anwendungsbereich des notariellen Online-/ Beglaubigungsverfahrens einbezogen.

Es ist nunmehr ab dem 01.08.2022 eine Onlinegründung einer GmbH mittels Bargründung möglich.

Ab dem 01.08.2023 werden auch Sachgründungen online erfolgen können.

Darüber hinaus wurde das Bekanntmachungswesen umgestellt. Insofern bedarf es zukünftig keiner separaten Bekanntmachung von Registereintragungen in einem Bekanntmachungsportal mehr. Dies bedeutet, dass Eintragungen in den Registern dadurch bekannt gemacht werden, dass sie im jeweiligen Register erstmalig (online) zum Abruf bereitgestellt werden.

Ferner erfolgt die Übermittlung von Rechnungslegungsunterlagen (Jahresabschlüsse, etc.) und Unternehmensberichten fortan nur noch an das Unternehmensregister und nicht mehr an den Bundesanzeiger.

Auch wird das Bekanntmachungsportal zukünftig sämtliche Dokumente kostenlos zum Abruf zur Verfügung stellen. Es ist daher nunmehr für Unternehmen und Privatpersonen ohne Registrierung möglich einen chronologischen Handelsregisterauszug kostenlos abzurufen.

Als langjährige Experten im Handels- und Gesellschaftsrecht stehen Ihnen die Haspel Rechtsanwälte zu diesem Themenkomplex für Fragen gerne zur Verfügung.