Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) darf den englischen Zusatz

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) darf den englischen Zusatz Partners in ihrer Firmierung führen!

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Der Bundesgerichtshof hat nunmehr mit Beschluss vom 13.04.2021 -II ZB13/20 entschieden, dass es nicht irreführend ist, wenn eine deutsche GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in ihrer Firmierung den englischen Begriff „Partners“ verwendet. Insofern wurde festgestellt, dass § 2 Abs.1 Satz 1 und § 11 Abs. 1 Satz 1 PartGG als eng auszulegende Rechtsformausnahmevorschriften anzusehen sind. Mithin sind diese nicht auf das GmbH Recht übertragbar. Insofern verlieren die Gesellschafter durch diesen Rechtsformzusatz in der Firmierung nicht die beschränkte Haftung. Es bleibt demnach festzustellen, dass der BGH erneut den Gesellschaftern bei der Gestaltung des Firmennamens einen nicht unerheblichen Ermessungsspielraum eingeräumt.

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