Automatenaufsteller aufgepasst!
Nachfolgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
Der Bundesfinanzhof hat nunmehr mit Urteil vom 11.12.2019 seine frühere Rechtsprechung bestätigt, dass Umsätze von Geldspielautomatenbetreiber uneingeschränkt umsatzsteuerpflichtig sind. Insofern steht dem kein Unionsrecht entgegen.
Es bleibt demnach festzustellen, dass Geldspielautomatenaufsteller gesetzeskonform die Umsatzsteuer abzuführen haben (BFH-Urteil vom 11.12.2019 -XI R 13/18).
Mithin gilt keine Ausnahme!