Achtung private Nutzung von Dienstfahrzeugen/Belegnachweise Fahrtenbuch

Der folgende Artikel stellt keine Rechtsberatung dar
Um die Fahrtenbuchmethode bezüglich der Besteuerung eines privat genutzten Dienstwagens in Anspruch nehmen zu können, ist nach § 8 Abs. 2 S. 4 EStG der Belegnachweis für sämtliche insgesamt durch die KFZ-Nutzung entstandene Aufwendungen materiellrechtliche Voraussetzung.
Es bleibt demnach festzustellen, dass der entsprechende Dienstwagennutzer im Rahmen einer Steuerprüfung sämtliche KFZ-Belege (sei es privat, sei es geschäftlich) vorzuhalten hat. Ansonsten droht aufgrund eines erheblichen Mangels die Nichtanerkennung des Fahrtenbuches.
(FG München, Urteil von 16.10.2020 – XIIIK611/19)
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