I. Allgemeines
Am 01.05.2011 haben wir ein von uns selbst über mehr als ein Jahr erarbeitetes Qualitätsmanagementsystem implementiert, welches die Bereiche Insolvenzverwaltung und Insolvenz- und Sanierungsberatung umfasst. Wir haben nun am 17.08.2011 ein erfolgreiches Audit der DQS GmbH Frankfurt/Main (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen) erfolgreich absolviert und die und die Zertifikate: ISO 9001:2015 und GOI erhalten.
1. Grund für die Einführung des Qualitätsmanagementsystems
Als kontinuierlich wachsende Insolvenz- und Wirtschaftskanzlei beschäftigen wir uns nicht nur mit den gestiegenen Anforderungen unserer Kunden, auch sind hierdurch mit den Jahren unsere internen Qualitätsmaßstäbe erheblich gestiegen.
Um nun auch in Zukunft den Qualitätsanforderungen unserer Kunden und vor allem auch unseren eigenen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden, haben wir uns mit der Dokumentation und hiernach ständigen Überarbeitung unserer langjährigen Arbeitsprozesse für die Einführung eines transparenten Qualitätssystems entschieden und uns der ständigen Weiterentwicklung und Verbesserung der Arbeitsprozesse verschrieben.
Motiviert durch die an Umfang und Komplexität zunehmenden Aufträge, haben wir uns, mit dem Ziel unser Know-how stetig zu verbessern, um eine standardisierte, einheitliche Auftragsabwicklung auf höchstem Niveau zu garantieren, zur Einführung eines QMS entschlossen. Dies soll insbesondere die nachhaltige Kundenbindung garantieren. Insbesondere sollen durch eindeutige Prozessvorgaben unkontrollierte Individuallösungen und somit Qualitätsverluste vermieden werden.
Auch kann durch die Implementierung genauere Arbeitsschritte erheblicher Verwaltungs-/Zeitaufwand zur Behebung immer wieder auftretender Fehler vermieden und somit die Effizienz und damit die Produktivität der Kanzlei gesteigert werden.
Ferner soll durch die Einführung expliziter Instrumente der Qualitätssicherung die beschriebenen Arbeitsprozesse stetig verbessert werden.
Das Qualitätsmanagement wurde unter Einbeziehung aller Mitarbeiter in die Prozessbeschreibung entwickelt.
2. Qualitätspolitik und Qualitätsziele
Unser Augenmerk liegt auf verlässliche Partnerschaften und nachhaltige Zusammenarbeit mit unseren Kunden.
Insoweit ist es uns ein großes Anliegen den Anforderungen unserer Kunden durch eine sachgerechte und transparente Mandatsabwicklung mehr als gerecht zu werden.
Unser Verständnis von Qualität ist geprägt durch nachfolgende Qualitätsstandards:
- umfangreiche Beratung, welche keine Fragen offen lässt,
- kurzfristige Mandatsbearbeitung ohne lange Wartezeiten,
- Vieraugenprinzip,
- transparente Mandatsabwicklung,
- kostenbewusste Verfahrensabwicklung.
Ferner legen wir höchsten Wert auf eine unabhängige Mandatsabwicklung.
Bei der Neuanlage einer Akte wird anhand der Aktenpläne der letzten Jahre das Vorliegen einer Interessenkollision überprüft. Sollten entsprechende Anzeichen vorliegen, wird dies unverzüglich dem jeweiligen Auftraggeber angezeigt und ggf. die Mandatsübernahme abgelehnt.
Daneben achten wir auf die strikte Einhaltung der berufständischen Regelwerke: BORA, RVG und EURAG. Mithin bestimmen die Normen der InsO, des ZVG, der ZVO und der InsVV unsere tägliche berufliche Praxis.
Darüber hinaus unterwerfen wir uns den Berufsgrundsätzen des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands e. V. (VID).