Corona Unternehmen Hilfe

Pfändung der Corona-Soforthilfe durch die Finanzbehörden ist unzulässig

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Mit Beschluss v. 9.07.2020 – VII S 23/20 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass es sich bei der Corona-Soforthilfe um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 399 Alt. 1 BGB nicht pfändbare Forderung handelt. Mithin haben die Finanzbehörden im vorliegenden Fall mittels einer Kontopfändung aufgrund bereits vor der Pandemie entstandene Steuerverbindlichkeiten versucht, auf die dem Konto des Steuerschuldners gutgeschriebene Coronasoforthilfe zuzugreifen.

Folgerichtig führt der BFH aus, dass es sich bei der Coronasoforthilfe um eine zweckgebundene und nicht übertragbare Leistung handelt, so dass diese nach § 851 ZPO pfändungsgeschützt ist.

 

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Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

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Die Bundesregierung plant einer Verlängerung der Möglichkeit für antragspflichtige Kapitalgesellschaften auf die Stellung eines Insolvenzantrages zu verzichten, sofern die Unternehmen coronabedingt in wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) setzt sich derzeit für die Verlängerung der eigentlich Ende September 2020 auslaufende Aussetzung der Antragspflicht ein. Mehr lesen „Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht“

Vorläufige Eigenverwaltung beendet umsatzsteuerrechtliche Organschaft nicht

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Lt. BFH, Urt. V. 27.11.2019 – XI R 35/17 soll weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft eine umsatzsteuerliche Organschaft beenden, Mehr lesen „Vorläufige Eigenverwaltung beendet umsatzsteuerrechtliche Organschaft nicht“

Schuldner aufgepasst, bei Forderungsanmeldung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung

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Grundsätzliche nehmen Forderungen nach § 302 Nr.1 InsO aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung nicht an der Restschuldbefreiung teil, wenn Sie entsprechend nach § 174 Abs. 2 InsO zur Insolvenztabelle angemeldet wurden. Mehr lesen „Schuldner aufgepasst, bei Forderungsanmeldung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung“

Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Gebäude zum Zwecke der AfA-Bemessung

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Im noch anhängigen Revisionsverfahren – IX R 26/19 hat sich der Bundesfinanzhof grundlegend mit der Frage zu beschäftigen, welche Bedeutung der BMF- Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück Mehr lesen „Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Gebäude zum Zwecke der AfA-Bemessung“

Recht

Bei Pfändung der Corona-Soforthilfe kann Pfändungsschutz erlangt werden!

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Mit Beschluss vom 23.04.2020 – 39 T 57/20 hat das LG Köln, wohl folgerichtig, entschieden, dass ein Selbständiger bei einer auf ein Pfändungsschutzkonto überwiesenen Corona-Soforthilfe nach § 765a i. V. m. § 851 Abs. 1 ZPO Pfändungsschutz Mehr lesen „Bei Pfändung der Corona-Soforthilfe kann Pfändungsschutz erlangt werden!“

Keine Stundung der Verfahrenskosten bei wesentlichen Verbindlichkeiten aus vorsätzlicher unerlaubten Handlung

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Mit Beschluss vom 13.2.2020 – IX ZB 39/19 stellt der Bundesgerichtshof fest, dass  eine Stundung der Verfahrenskosten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer natürlichen Person zur Erlangung der Restschuldbefreiung Mehr lesen „Keine Stundung der Verfahrenskosten bei wesentlichen Verbindlichkeiten aus vorsätzlicher unerlaubten Handlung“

Längst überfällige Modernisierung des Personengesellschaftsrechtes auf einem guten Weg

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Die vom Bundesjustizministerium eingesetzte Kommission zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechtes hat am 20.04.2020 einen ersten Entwurf vorgelegt. Mehr lesen „Längst überfällige Modernisierung des Personengesellschaftsrechtes auf einem guten Weg“

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Förderung für Beratungskosten von KMU und Freiberuflern 

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Das BMWi fördert ab sofort Beratungen für Corona-Betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberuflern bis zu einer Beratungsgebühr in Höhe von EUR 4.000,00. Insofern soll hierin kein Eigenanteil enthalten sein. Diese Förderkonditionen bzgl. der Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistung sind am 03.04.2020 in Kraft getreten und gelten befristet bis zum Ende des Jahres 2020.

Es können demnach professionelle Beratungsleistungen kostengünstig von Unternehmen bzgl. der Corona-Krise in Anspruch genommen werden.